Betriebskostennachzahlung für Mieter

Zahlungsverpflichtung bei Mieterwechsel:

  • Wenn ein Mieter auszieht und ein neuer Mieter einzieht, muss der neue Mieter die Betriebskostennachzahlung übernehmen, sofern er zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung Mieter ist. Dies gilt unabhängig davon, wie lange der neue Mieter bereits in der Wohnung lebt.

Siehe auch Mietervereinigung.