Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung herausgegeben, welche Kriterien herangezogen werden können, um Kleinst- bis hin zu Großunternehmen zu definieren. Dabei bezieht sich die Kommission auf
- Mitarbeiterzahl
- Umsatz oder Bilanzsumme ( Die Bilanzsumme ist die Summe auf der Aktiva bzw. Passiva einer Bilanz zum Bilanzstichtag)
- Eigenständigkeit
Schwellenwerte
| Mitarbeiter | Mitarbeiter | Umsatz | Bilanzsumme | |
|---|---|---|---|---|
| Kleinst- unternehmen | bis 9 | kleiner/gleich 2 Mio Euro | kleiner/gleich 2 Mio Euro | iA Kapitalanteile oder Stimmrechte im Fremdbesitz < 25 Prozent |
| Klein- unternehmen | bis 49 | kleiner/gleich 10 Mio Euro | kleiner/gleich 10 Mio Euro | |
| Mittlere Unternehmen | bis 249 | kleiner/gleich 50 Mio Euro | kleiner/gleich 43 Mio Euro | |
| Groß- unternehmen | ab 250 | mehr als 50 Mio Euro | mehr als 43 Mio Euro |