Wie funktioniert in Österreich die Regierungsbildung?

Kennst Du die Staatsform von Österreich? Unser Land hat eine ziemlich einzigartige Machtverteilung zwischen Parlament und Präsidenten.

Am 25. April können die Österreicher den Bundespräsidenten wählen. Im Vorfeld der Wahl wird diskutiert ob das Amt des Bundespräsidenten abgeschafft werden soll und ob ein Bundespräsident noch zeitgemäß oder gar „Geldverschwendung“ ist. Der Bundespräsident nimmt heute vor allem repräsentative Aufgaben war. Vielleicht ist deswegen vielen nicht bewusst, welche umfangreichen Kompetenzen der Bundespräsident besitzt. Zum Beispiel nimmt er eine wichtige Stellung bei der Regierungsbildung nach einer Nationalratswahl ein.

Es liegt nämlich in der freien Entscheidung des Bundespräsidenten, wen er zum Kanzler bestellt. Dass die freie Entscheidung des Bundespräsidenten kursiv geschrieben ist, hat seine Berechtigung. Der Bundespräsident muss sich in der politischen Praxis an die Parteien orientieren, die die meisten Mandate haben. Dies auch, weil eine Regierung mit einem Misstrauensvotum gestürzt werden kann und das Ergebnis dieses Misstrauensvotums für den Bundespräsidenten bindend ist. Die Person, die vom Bundespräsidenten zum Kanzler bestellt worden ist, wird sich auf die Suche nach einer Mehrheit im Parlament (genauer im Nationalrat) machen. Meist wird in Österreich die Mehrheit nur durch eine Koalition erreicht. Hat der Kanzler die nötige Mehrheit gefunden, wird er dem Bundespräsidenten die Minister vorschlagen. Dieser hat das Recht einzelne Minister oder auch Staatssekretäre abzulehnen. Ist er einverstanden, gelobt er die Regierung an.

Die Abhängigkeiten zwischen BP (Ernennung, Abberufung) und Nationalrat (Misstrauensvotum) sind international betrachtet eine Seltenheit, man spricht daher von Österreich als einer „parlamentarischen Präsidentschaftsrepublik“. Der Bundespräsident hat also tatsächlich umfangreiche Kompetenzen. Weitere sind z.B.: Entlassung der Bundesregierung, Auflösung von Nationalrat oder eines Landtages, Beurkundung von Gesetzen und er ist Oberbefehlshaber des Heeres.

 

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