Der Begriff „Informationsgesellschaft“ ist umstritten und wird oft synonym mit dem Begriff „Wissensgesellschaft“ benützt. Oft wird heute der Terminus Wissensgesellschaft als Weiterentwicklung gebraucht, allerdings erweisen sich beide Begriffe als wage und beliebig. (vgl. Kübler, 2005: S. 16f)
Grundsätzlich kann man aber sicher zwischen einem sozialwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Gebrauch des Terminus Informationsgesellschaft unterscheiden:
Sozialwissenschaftlich
Der kanadische Kommunikationswissenschaftler William H. Melody bezeichnet solche gesellschaftlichen Formationen als „Informationsgesellschaften“, die in ihren zentralen Funktionen und Leistungen zu einem erheblichen Maße von komplexen elektronischen Informations- und Kommunikationsnetzen abhängig geworden sind und die einen ebenso wesentlichen Anteil ihrer privaten wie öffentlichen Ressourcen für Informations- und Kommunikationsaktivitäten aufwenden. (Melody, 1990: S. 16 – 19, zit. nach Kübler, 2008: S. 17)
Für Castell (vgl. ebd., 2001: S. 527ff) besteht die „Informationsgesellschaft“ aus zwei miteinander korrespondierenden, aber nicht unbedingt gleichlaufenden und sich potenzierenden Entwicklungstrends:
- Zum einen schreitet die weitere, interne Informatisierung, d.h. die Ausstattung und Durchdringung sämtlicher Lebensbereiche mit Informationstechnologien, angefangen von der gewerblichen Industriearbeit bis hin zum privaten Zuhause voran
- Zum anderen wird die Informatisierung, in Zusammenhang mit der globalen Arbeitsteilung, als Überwindung herkömmlicher industrieller Strukturen erachtet. Dadurch dürften sich ihre bisherigen Strukturen, ihre konzentrierten, standardisierten Produktions- und Arbeitsorganisationen, ihre weitgehend fixen Berufskarrieren und ihre inflexible Marktbedienung allmählich auflösen, und an ihre Stelle treten jeweils dezentrale, flexiblere, offenere, aber auch ungewissere und riskantere Produktions- und Arbeitsweisen.
Der Germanist und Medienwissenschaftler Dirk Matejovski führt in seinem Buch einleitend aus, dass sich durch technische Medien und Vernetzung dieser, sich der Alltag grundlegend verändert hat. Dabei betont er, dass nicht nur Ökonomie und Technik davon betroffen sind, sondern die neuen Informationstechnologien „auch unsere Lebenswelt und unsere kulturelle Ordnung“ entscheidend umgestalten. (vgl. Matejovski, 2000: S. 9)
Der Politologe Karl W. Deutsch definierte dann eine Nationalwirtschaft als „Informationsgesellschaft“, wenn in ihr mehr als die Hälfte der Berufstätigen in überwiegend informationsorientierten Berufen tätig ist und in der die Wertschöpfung aus diesen Beschäftigungen mehr als die Hälfte des Bruttosozialprodukts beträgt. (Löffelholz/Altmeppen: 1994, S. 572f)
Man sieht, dass die unterschiedlichsten Fächer mit dem Begriff gearbeitet haben und diesen auch sehr unterschiedlich interpretiert haben. Die Definition von Karl Deutsch halte ich als die gelungenste, enthält sie doch relativ genaue Indikatoren wann dieser Begriff zutreffen ist, oder eben nicht. Der Nachteil: Dann dürfte man für Österreich den Terminus Informationsgesellschaft nicht verwenden. Zwar arbeiteten 2008 bereits 69,7 % aller Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor, worin aber vom Friseur bis zur Verkäufer alle möglichen Berufe inkludiert sind. Die Statistik Austria bietet einen sehr detaillierten Überblick über die Wirtschaftszweige Österreichs, Beschäftigten und Umsatz. Es zeigt sich trotz großzügiger Inklusion meinerseits, dass nicht annähernd die Hälfte aller Erwerbstätigen in „informationsorientierten Berufen“ tätig sind.
rechtswissenschaftlich
Rechtswissenschaftlich gibt es keine generelle Definition des Begriffes „Informationsgesellschaft“, obwohl der Begriff – gerade in der Gesetzgebung und Vorarbeiten der EU – häufig vorkommt.
Rund um den Begriff sammeln sich aber immer gewisse Tatbestände, die dann auch genau definiert sind. In Österreich ist das z.B. der Fall beim § 3 (1) ECG:
Dienst der Informationsgesellschaft: ein in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abruf des Empfängers bereitgestellter Dienst (§ 1 Abs. 1 Z 2 Notifikationsgesetz 1999), insbesondere der Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, die Online-Werbung, elektronische Suchmaschinen und Datenabfragemöglichkeiten sowie Dienste, die Informationen über ein elektronisches Netz übermitteln, die den Zugang zu einem solchen vermitteln oder die Informationen eines Nutzers speichern.
Quellen:
Kübler Hans-Dieter: Mythos Wissensgesellschaft. Gesellschaftlicher Wandel zwischen Information, Medien und Wissen. Eine Einführung. 2., durchgesehene und erweiterte Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 2008
Melody, W. H. (1990): Communication Policy in the Global Information Economy. In: Ferguson, M. (Ed.): Public Communication: The New Imperatives. London, p. 16 – 39
Castell Manuel: Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft. Band 1. Opladen: Westdeutscher Verlag. 1994
MATEJOVSKI Dirk: Neue, schöne Welt? Lebensformen der Informationsgesellschaft. Campus Verlag: Frankfurt, New York. 2000
Löffelholz Martin / Altmeppen Klaus-Dieter: Kommunikation in der Informationsgesellschaft. In: Merten Klaus / SCHMIDT Siegfried / WEISCHENBERG Siegfried (Hrsg.): Die Wirklichkeit der Medien. Eine Einführung in die Kommunikationswissenschaft. Opladen: Westdeutscher Verlag. 1994. S. 570 – 591
nur ein kleiner himeweis: „the rise of the network society“ stammt von manuel castellS und wurde auch nichtganz richtig zitiert (das buch ist band 1 der triologie „the information age“)
lg, m.
Hey, danke! Ich habe auf Castells ausgebessert.