Akt vs. Bescheid

Akt und Bescheid sind zwei Begriff, die einem häufig begegnen. Beides sind Formen der hoheitlichen Verwaltung. Der Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt ist aber eine Anordnung oder Zwangsmaßnahme die aufgrund gesetzlicher Ermächtigung ohne besondere Verfahrensformlichkeiten ergriffen werden können. Gegen solche Akte kann vor dem unabhängigen Verwaltungssenat Beschwerde geführt werden. (siehe: Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG)

Der Bescheid ist eine förmliche hoheitliche Anordnung oder Entscheidung und an individuelle Adressaten gerichtet. Ihre Erlassung ist in den Verwaltungsverfahrensgesetzen geregelt.

Auch in der Wikipedia findet man Akt und Bescheid erklärt.

 

 

 

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