Fall 5 zum Urheberrecht

Eine Beatles-Coverband namens „Beatles Revival Group“ plant eine Tournee in Österreich. Ihr deutscher Agent schließt Verträge mit Veranstaltern in Graz, Klagenfurt und Wien, in denen Aufführungsrechte und Rechte der Online-Übertragung eingeräumt werden. Der Agent behauptet über die Rechte durch einen Vertrag mit der britischer Verwertungsgesellschaft PRS zu verfügen.

  1. Werden Aufführungsrechte wirksam eingeräumt?
  2. Werden die Zurverfügungstellungsrechte eingeräumt?
  3. Kann die AKM einstweilige Verfügung erwirken?

 

  1. Nein, denn der Veranstalter muss die Lizenz von der zuständigen österreichischen Verwertungsgesellschaft bekommen. Bei Verwertungsgesellschaften handelt es sich um nationale Monopole.
  2. Die Zurverfügungstellungsrechte beziehen sich die Rechte der Online-Übertragung. Es ist umstritten ob dieses Recht auch bei der zuständigen österreichischen Verwertungsgesellschaft lizenziert werden muss, oder direkt bei der Verwertungsgesellschaft aus der die Band stammt – in diesem Fall also Großbritannien. Für Zweiteres plädiert eine Empfehlung der Europäischen Kommission.
  3. Der AKM stehen die Rechte des Urheberrechtes zu, die AKM kann also auch auf Unterlassung klagen. (nach § 81 UrhG) Bis es zu einer Entscheidung in einem Verfahren wegen Unterlassung kommt, wären die Konzerte sicher schon vorbei und damit das Rechtsgut nicht geschützt. Daher könnte die AKM auch wahrscheinlich erfolgreich eine einstweilige Verfügung beantragen.

Der Name Beatles Revival Group könnte problematisch sein, wenn es zur Verwechslung mit den echten Beatles kommen könnte (§ 80 UrhG) oder die Beatles durch den Gebrauch des Namens beeinträchtigt werden. (§ 43 ABGB) Desweiteren gibt es analog zum Bildnisschutz (§ 78 UrhG) auch das Recht auf die eigene Stimme. Imitiert die Coverband Sänger der Beatles bis ins Detail, könnte auch das problematisch sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.