Rechte des geistigen Eigentums und Globalisierung

Anfangs schützte geistiges Eigentum die Machtstellung der Herrschenden. Mit dem Beginn der britischen Industriellen Revolution wurden moderne Rechte an geistigem Eigentum notwendig. Diese Arbeit entstand ursprünglich in Englisch am Institut für Kommunikationswissenschaft der Uni Wien.

In einer Welt, in der geistige Güter einen wachsenden Anteil am Bruttoinlandsprodukt ausmachen, wollen insbesondere entwickelte Länder diese Güter schützen. Problematisch ist, dass unterschiedliche Länder unterschiedliche Interessen am geistigen Eigentum haben. D’Amato und Long (1997, S. 2) weisen darauf hin, dass einige Länder über wirtschaftlich besonders begehrte Werke und Erfindungen verfügen (die „Haves“), während andere Länder diese nicht besitzen (die „Have-nots“). Die Autoren stellen die Frage: „Welche Gründe sollten die Have-nots dazu motivieren, erhebliche Lizenzgebühren an die Haves zu zahlen, anstatt das geistige Eigentum einfach zu piratisieren (zu stehlen, anzueignen)?“ (S. 2)

Ungleichheiten zwischen Nationalstaaten bergen ein hohes Konfliktpotenzial. Dennoch gibt es Gründe, warum Staaten ohne umfangreiche geistige Eigentumsrechte gemeinsamen Regelungen zustimmen:

  • Ungleichheiten in einem Bereich (z.B. Filmindustrie) können durch Dominanz in anderen Bereichen (z.B. Romane oder Musik) ausgeglichen werden.
  • Ungleichheiten können sich im Zeitverlauf verschieben; so sind die USA führend in der Filmindustrie, während sich neue Wettbewerber wie Indien entwickeln.
  • Staaten mit umfangreichen Schutzrechten drohen Staaten ohne entsprechende Rechte mit Handelsbarrieren für konventionelle Waren.
  • Die Grenzziehung zwischen geistigem Eigentum und herkömmlichem Eigentum ist nicht immer eindeutig.
  • Wenn geistige Güter nicht geschützt werden und dadurch zu „freien Gütern“ werden, könnte dies das Verständnis kapitalistischer Weltmärkte untergraben.
  • Man kann argumentieren, dass ein geistiges Gut das Eigentum seines Schöpfers ist und es unmoralisch ist, ihn dafür nicht zu entlohnen. (D’Amato/Long, 1997, S. 2f.)

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) teilt geistiges Eigentum in folgende Kategorien ein:

  1. Gewerbliches Eigentum
    Erfindungen (Patente), Marken, gewerbliche Muster und Modelle sowie geografische Herkunftsangaben
  2. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
    Literarische und künstlerische Werke (z.B. Bücher, Filme, Musik), die Rechte ausübender Künstler an ihren Darbietungen, die Rechte von Tonträgerherstellern an ihren Aufnahmen sowie die Rechte von Rundfunkveranstaltern an Radio und Fernsehprogrammen. (WIPO, 2011)

Mit der Digitalisierung stehen Industrien und Staaten vor einem zentralen Problem: Geistige Güter sind immaterielle Güter und können daher leicht transportiert werden. Mit anderen Worten: Geistige Güter sind die Manifestation von Gedanken, und Gedanken kennen keine Grenzen. Daher kann die Nutzung geistiger Güter nur dann erfolgreich sein, wenn die unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen harmonisiert werden. Diese Harmonisierung findet bereits statt. Einer der wichtigsten Verträge in diesem Bereich ist das TRIPS, dem Abkommen über “Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights”.

Die Geschichte der International Property Rights (IPR) zeigt eine Entwicklung von sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen mit ausschließlichem Fokus auf nationale Wirtschaftsinteressen hin zu harmonisierten, internationalen Standards.

Wie IPR zu einem internationalen Thema wurden: ein historischer Überblick

Nach May (2002, S. 160) begann die Geschichte der geistigen Eigentumsrechte in Form eines „modernen Patentsystems“ im Jahr 1474 in Venedig. Kontrovers hebt Bainbridge (2002, S. 29) dagegen bereits einen urheberrechtlichen Fall aus dem Jahr 576 hervor; zudem legalisierte die Universität Paris im Jahr 1223 die Vervielfältigung von Texten für den universitätsinternen Gebrauch. Das „Geburtsdatum“ der IPR hängt somit vom Standpunkt des jeweiligen Autors ab und davon, ob der Fokus auf dem Urheber oder dem Patentrecht liegt. Unabhängig davon ist die philosophische Auseinandersetzung mit geistigem Eigentum wesentlich älter.

Antike bis Mittelalter

Aristoteles kritisierte Hippodamos von Milet scharf für dessen Idee, Erfinder nützlicher Dinge zu belohnen. Aristoteles argumentierte, dass dies den gesellschaftlichen Wohlstand mindern könne und staatliche Beamte Entdeckungen für sich beanspruchen könnten, sobald Informationen dem Staat offengelegt würden. Hippodamos hingegen vertrat die Ansicht, dass eine Belohnung Anreize für weitere nützliche Erfindungen schaffe, die der Gesellschaft zugutekämen. Dennoch galten geistige Eigentumsrechte lange Zeit als nicht notwendig. Von der Antike bis ins Mittelalter konnten geistiger Güter nur in kleinen Mengen reproduziert werden. Ein Mönch im Mittelalter schrieb in seinem gesamten Leben nicht viel mehr als 15 Bücher (Bainbridge, 2002, S. 29).

Gutenberg

Gutenbergs Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern im Jahr 1455 veränderte diese Situation grundlegend. Bereits im Jahr 1500 wurden rund 20 Millionen Exemplare von 27.000 unterschiedlichen Werken veröffentlicht (Häyback, 2009, S. 95). Der Schutz geistiger Güter wurde damit dringend erforderlich.

Das erste Schutzrecht in diesem Bereich war ein Druckprivileg für den Verleger Johann von Speyer in Venedig. Dieses Privileg gewährte das ausschließliche Recht zur Veröffentlichung. Ohne ein solches Privileg war das Drucken illegal und strafbar. Druckprivilegien dienten somit auch als wirksames Instrument der Zensur. Die ersten geistigen Eigentumsrechte wurden eher zur politischen Kontrolle der Druckproduktion als zum Schutz wirtschaftlicher Interessen eingesetzt.

Industrielle Revolution

Einen weiteren Schub erhielt der Bedarf an geistigen Eigentumsrechten durch die britische Industrielle Revolution im 18. Jahrhundert. Anfangs erfolgte der Technologietransfer durch ausgewanderte Facharbeiter, die das Wissen verkörperten. Um diesen Transfer zu verhindern, erließ Großbritannien Gesetze, die Arbeitnehmern unter Androhung von Strafe untersagten, im Ausland zu arbeiten. Später wurde Technologie zunehmend in Maschinen verkörpert, weshalb Großbritannien auch den Export von Maschinen verbot. Während entwickelte Länder versuchten, den Wissenstransfer zu stoppen, versuchten weniger entwickelte Länder, dieses Wissen auch durch unrechtmäßige Mittel wie Industriespionage zu erlangen (Chang, 2001, S. 288-290).

Internationalisierung des Schutzes

Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Einhaltung von Patenten und anderen geistigen Eigentumsrechten zu einer Schlüsselfrage des Technologie- und Wissenstransfers (Chang, 2001, S. 290). Nationale Gesetze erwiesen sich zunehmend als unzureichend, weshalb der Druck zur Internationalisierung des Schutzes geistigen Eigentums stieg. Die Pariser Übereinkunft 1883 und die Berner Übereinkunft 1886 bildeten bis zum TRIPS-Abkommen 1994 die Grundlage des internationalen IPR-Systems. (Chang, 2001, S. 292)

1967 wurde die World Intellectual Property Organization (WIPO) gegründet (Grossmann/Lai, 2004, S. 1635), die 1974 eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen wurde (Stoll, 2007, S. 6?f.). Sie verwaltete alle vor TRIPS geschlossenen Übereinkommen.

Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)

Das TRIPS-Abkommen trat 1995 in Kraft und war eines der bedeutendsten Ergebnisse der Uruguay-Runde. Es legte erstmals verbindliche Mindeststandards für den weltweiten Schutz geistigen Eigentums fest. Das Abkommen ist Teil der WTO und enthält ein verbindliches Streitbeilegungsverfahren. Mitgliedstaaten verpflichten sich, Verstöße nicht einseitig zu sanktionieren, sondern das Streitbeilegungsgremium der WTO anzurufen, dessen Entscheidungen verbindlich sind.

TRIPS harmonisiert wesentliche Bestimmungen der Rechte für Urheber, Marken, Patente und Designs, erlaubt Entwicklungsländern jedoch Übergangsfristen bei der Umsetzung. Gleichwohl ist das Abkommen nicht selbst vollziehend und muss in nationales Recht umgesetzt werden.

Schlussfolgerung

Frühe Schutzrechte dienten primär der Zensur und Machtsicherung. Eine moderne Regelung wurde im Zuge der Industriellen Revolution notwendig. Mit zunehmender technologischer Entwicklung erwies sich ein rein nationales Schutzsystem als unzureichend. Das TRIPS-Abkommen stellt den bislang umfassendsten Versuch dar, weltweite Mindeststandards zum Schutz geistigen Eigentums zu etablieren. In der Europäischen Union erfolgte die Umsetzung internationaler Vorgaben durch Richtlinien, insbesondere durch die europäische Urheberrechtsrichtlinie, die 2003 in Österreich in nationales Recht überführt wurde (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003).

Quellen

Archibugi, Daniele; Filippetti, Andrea (2010): The Globalisation of Intellectual Property Rights: Four Learned Lessons and Four Theses. In: Global Policy, Volume 1, Issue 2, p. 137–149

Bainbridge, David I. (2002): Intellectual property. Volume 5, Harlow, New York: Longman.

Busche, Jan: Einleitung (2) – Das TRIPs-Übereinkommen im Überblick. In: Busche, Jan; Stoll, Peter-Tobias (Hg.) (2007): TRIPs. Internationales und europäisches Recht des geistigen Eigentums; Kommentar. Köln: Heymanns. p. 13-32

Chang, Ha-Joon (2001): Intellectual Property Rights and Economic Development: Historical lessons and emerging issues. In: Journal of Human Development & Capabilities, Volume 2, Issue 2, pp. 287–309

Correa, Carlos M. (1996): The TRIPS agreement and information technologies: implications for developing countries. In: Information & Communications Technology Law, Volume 5, Issue 2, p. 133–147

D’Amato, Anthony A.; Long, Doris E. (1997): International intellectual property law. London, Boston: Kluwer Law International.

Grossman, Gene M.; Lai, Edwin L. C. (2004): International Protection of Intellectual Property. In: The American Economic Review, Volume 94, Issue 5, p. 1635-1653

Haybäck, Gerwin (2009): Grundzüge des Marken- und Immaterialgüterrechts. 3., aktualisierte Auflage. Wien: LexisNexis

IMS (2010): Top 20 Global Corporations, 2010, Total Audited Markets. In: http://www.imshealth.com/deployedfiles/imshealth/Global/Content/StaticFile/Top_Line_Data/Top_20_Global_Companies.pdf (02.06.2011)

Juma, Calestous (1999): Intellectual Property Rights and Globalization: Implications for Developing Countries. Science, Technology and Innovation Discussion Paper No. 4, Center for International Development, Harvard University, Cambridge, MA, USA.

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Stoll, Peter-Tobias: Einleitung (1) – Der international Schutz des geistigen Eigentums und die Welthandelsordnung. In: Busche, Jan; Stoll, Peter-Tobias (Hg.) (2007): TRIPs. Internationales und europäisches Recht des geistigen Eigentums; Kommentar. Köln: Heymanns. p. 3-13

Tonninger, Bernhard (1998): Copyright und Urheberrecht im Internet. Aktuelle, globale Rechtsentwicklungen unter Berücksichtigung von Datenbanken und Lösungsvorschläge zur Providerhaftung und zur Behandlung neuer Internetphänomene. Graz: Dbv-Verlag für die Technische Universität Graz

WIPO (2011): What is Intellectual Property? In: https://wipo.int/about-ip/en/index.html (03.06.2011)

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WTO (2011b): Overview: the TRIPS Agreement. TRIPS: a more detailed overview of the trips agreement. In https://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/intel2_e.htm (03.06.2011)

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Fabian Greiler

Fabian Greiler

Ich baue Marketing Automations und GTM Motions für B2B SaaS & AI. Beruflich wie privat prägen diese vier Prinzipien mein Weltbild.

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