Im vergangenen Semester schrieb ich für mein Publizistikstudium eine Arbeit über die Medienkompetenz von Medienanwälten. Dazu führte ich mehrere Experteninterviews; eines davon mit Dr. Maria Windhager, die unter anderem den Standard-Verlag in medienrechtlichen Angelegenheiten vertritt. Im hier gekürzt wiedergegebenen Interview geht es um die spannenden Tätigkeitsfelder und Herausforderungen dieses Berufes.
Fabian Greiler: Beraten Medienanwälte die Medienhäuser kontinuierlich, oder werden die Anwälte nur im Anlassfall hinzugezogen – und wie handhabt das „Der Standard“?
Maria Windhager: Ich glaube, das handhaben die Verlagshäuser sehr unterschiedlich. Beim „Standard“ hat sich das so entwickelt, dass ich schon relativ früh mit einbezogen werde, weil es beim Standard ausdrücklich das Bekenntnis zum Persönlichkeitsschutz gibt und wichtige Fragestellungen einfach vorab geklärt werden. Wir überlegen gemeinsam wie wir bei einem heiklen Fall vorgehen, was berichtet beziehungsweise was preisgegeben werden darf. Und wenn die Journalisten unsicher sind, dürfen sie mich jederzeit anrufen. Ich glaube, das leisten sich aber nicht viele Medien. Der Standard fährt aber sehr gut damit, letztlich auch ökonomisch, denn so werden viele Prozesse vermieden und im Regelfall kommen nur solche Fälle zu mir, die ich gerne führe und die ich in der Regel auch gewinne. Der Standard hat eine extrem hohe Erfolgsquote vor Gericht, einfach weil wir viele Fehler im Vorfeld schon abfangen. Es macht mir auch keinen Spaß einen Prozess zu führen, wo es nur mehr um Schadensbegrenzung geht.
Zu welchem Rechtsgebiet beraten Sie den Standard am häufigsten?
Häufigstes Thema ist eindeutig das Persönlichkeitsschutzrecht. Viele Rechtsstreitigkeiten gab es aber auch mit der FPÖ, die vor zehn Jahren alles rauf und runter geklagt hat. Da haben wir mittlerweile fast alles gewonnen, manchmal auch erst in Straßburg vor dem Europäischen Gerichtshof. Diese Klagen sind dann aber etwas weniger geworden und es hat sich alles mehr in die Chronik verlagert, vor allem mit den ganzen „glamourösen“ Kriminalfällen wie Kampusch oder Amstetten. Seit drei bis fünf Jahren brauchen aber auch die Wirtschaftsseiten immer mehr Rechtsberatung, was wohl an den vielen aktuellen Wirtschaftskriminalfällen liegt. Und da ist es natürlich besonders heikel. Unternehmen reagieren sehr sensibel, wenn sie in die Schlagzeilen geraten und die haben natürlich auch das nötige Geld für Prozesse. Ich bin dann zum Teil mit einem Aufforderungsschreiben nach dem anderen konfrontiert und selbst wenn es in der Sache nicht gerechtfertigt ist, muss das abgearbeitet werden. Da merkt man schon wie stark Recht auch immer mit Geld im Zusammenhang steht.
Welche Fähigkeiten brauchen Sie als Medienanwältin ganz besonders, mal abgesehen vom juristischen Handwerk?
Die Arbeit als Medienanwältin ist ein Orchideenfach, weil die Medienlandschaft in Österreich klein ist. Darin liegt auch die spezifische Herausforderung, weil man mindestens ein Medium vertreten muss um im Medienrecht wirklich gut werden zu können – man muss sich mit der Thematik tagtäglich beschäftigen. Eine weitere spezielle Voraussetzung ist sprachliche Gewandtheit und die Kenntnis vom journalistischen Handwerk. Außerdem muss man sehr viel von Politik verstehen, wie die Politik funktioniert und wie die politischen Abläufe funktionieren, damit man die Sachverhalte prüfen und verstehen kann. Und man muss sehr schnell sein. Das Tempo, das Journalisten vorgeben, ist höllisch. Die Journalisten brauchen innerhalb von zehn Minuten eine verlässliche Rechtsauskunft, da muss man einfach wahnsinnig schnell Entscheidungen treffen können, die oft sehr schwierig sind, weil es im Medienrecht komplizierte Abgrenzungs- und Abwägungsfragen gibt. Man muss sehr mutig und entscheidungsfreudig sein. Darum liegt das Medienrecht nicht vielen. Ich merke das auch bei der Suche nach Konzipienten – es ist sehr schwer passende Leute zu finden.
Sie betreuen ja häufig Fälle, wo es traumatisierte Opfer gibt und wo mit großem Medienandrang zu rechnen ist. Bereiten sie sich auf so einen Fall besonders vor, oder ist das für sie Routine?
Ja, da bereite ich mich schon besonders vor. Da muss man sich nämlich auch immer fragen: Gibt es überhaupt Informationen, die rausgehen dürfen beziehungsweise sollen? Wenn eine Information rausgehen soll, wer bekommt die Information, wie verteilt man die Information und wie sorgt man dafür, dass den Medien klar ist, es gibt nur diese eine Information und nicht mehr? Diese Abgrenzung ist wichtig, weil die Opfer nicht bombardiert und weiter belästigt werden wollen. Da braucht es eine gezielte Medienstrategie, die man mit dem Mandanten aufbaut. Ich bin allerdings auch sehr viel damit befasst, Medien zu bremsen, also Persönlichkeitsverstöße zu ahnden, und vorab zu verhindern, dass Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Oft muss dafür erst ein Bewusstsein geschaffen werden.
Glauben Sie eigentlich, dass die öffentliche Meinung Einfluss auf die Entscheidung des Gerichtes hat?
Ja, das glaube ich schon. Wir alle lassen uns von Stimmungen beeinflussen. Beim Fall Amstetten hat man das gut gesehen. Da war der mediale Druck berichten zu dürfen sehr groß und das hatte einfach Auswirkungen auf viele Richter, die dann den Medien gegenüber großzügiger wurden.
Versuchen Anwälte auch aktiv die öffentliche Meinung auf ihre Seite zu ziehen?
Absolut. Gerade bei den Strafverteidigern gehört es mittlerweile zur Vertretung dazu, auch medial ein Gegengewicht zu erzeugen, wenn man damit rechnen muss, dass der eigene Mandant in der Öffentlichkeit zerrissen wird. Da gibt es immer wieder Kooperationen mit diversen Medien und manche Strafverteidiger versuchen das auch ganz gezielt zu steuern. Vor vielen Jahren gab es einen Fall, wo Gerichtsvollzieher einen minderjährigen Buben vom Vater zur Mutter gebracht haben, die in den Medien als Rabenmutter dargestellt wurde. Viele Kollegen waren der Ansicht, die Mutter müsse jetzt unbedingt in die Öffentlichkeit um das Image zu verbessern. Solche Haltungen gab es bekanntlich auch im Fall Kampusch und im Fall Amstetten. Gerade der Fall Amstetten hat aber gezeigt, dass es auch anders geht und Opfer den Weg in die Öffentlichkeit sehr wohl vermeiden können.
Welche Weiterbildungen und Ausbildungen können Sie jungen Medienanwälten empfehlen?
Eine wichtige Qualifikation sind Publikationen. Man muss schreiben und gut argumentieren können. Wenn man bereits Artikel geschrieben hat, hilft das enorm. Alle Tätigkeiten, die mit publizistischen oder politischen Angelegenheiten zu tun haben, sind extrem vorteilhaft für diese Arbeit, weil man ein besseres Verständnis bekommt und einen anderen Blickwinkel mitbringt. Man weiß etwa wie eine politische Aussendung von einer Partei zu lesen und zu verstehen ist. Natürlich muss man auch ein wirklich aktiver Medienkonsument sein. Wenn jemand nie eine Zeitung in die Hand nimmt, und nicht einmal weiß welche Medien es in Österreich gibt, ist er oder sie natürlich ungeeignet.
Zur Person:
Dr. Maria Windhager wurde 1967 in Linz geboren. Schon während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Wien und Salzburg war sie 15 Jahre lang Chefredakteurin der Fachzeitschrift „Juridikum“, die sie während ihres Studiums mitgegründet hatte. Sie war auch für die APA und „FORVM“ tätig und u.a. Mitglied des ORF-Publikumsrates und des Publizistikbeirates. Vor zehn Jahren machte sie sich mit ihrer eigenen Rechtsanwaltskanzlei selbstständig, seitdem vertritt sie auch die Tageszeitung „Der Standard“. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Medienrecht, Persönlichkeitsschutzrecht, Rundfunk- & Fernsehrecht, Internetrecht, Urheberrecht, Vereinsrecht, Verfassungsrecht, Menschenrechte und Verwaltungsrecht.