Fabian Greiler

Der Fabian ist ein Senior B2B-Marketer und Experte für Marketing Automatisierungen und Account-Based Marketing. Davor war der Österreicher in der Venture Capital und PR-Branche tätig. Seine Leidenschaft gilt dem digitalen Ökosystem und wie wir Europa zu einem besseren Ort für Startups machen.

Fabians Prinzipien.

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Weitere Fallbeispiele zum Urheberrecht

Vier Schüler kopieren Noten eines Streichquartetts, um dieses im privaten Rahmen zu spielen. Nicht zulässig, da § 42 UrhG Abs. 8 normiert: Die folgenden Vervielfältigungen sind – unbeschadet des Abs. 6 – jedoch stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig:…

Fall 6 zum Urheberrecht

Der österreichisches Autor „Paul Toll“ ist 1980 der Literar-Mechana beigetreten und hat ihr u.a. die mechanischen Vervielfältigungsrechte an seinen Werken eingeräumt. 2011 schließt er aber mit einem Theaterverlag einen Vertrag und räumt diesem „alle Verwertungsrechte“ ein. Der Verlag schließt mit…

Fall 5 zum Urheberrecht

Eine Beatles-Coverband namens „Beatles Revival Group“ plant eine Tournee in Österreich. Ihr deutscher Agent schließt Verträge mit Veranstaltern in Graz, Klagenfurt und Wien, in denen Aufführungsrechte und Rechte der Online-Übertragung eingeräumt werden. Der Agent behauptet über die Rechte durch einen…

Fall 4 zum Urheberrecht

Die Großfleischerei Hunzig orientiert sich für seinen neuen Webauftritt an der Homepage der OMV, deren Farben (blau/schwarz) und das Layout (Anordnung der Icons) soll übernommen werden. Desweiteren sollen Links auf Kunden der Großfleischerei gesetzt werden. Bei einem Kunden kann man…

Fall 3 zum Urheberrecht

Jugendliche zerstören mittels Steine ein Vogelhaus eines alten Ehepaares. Ein Journalist der hiesigen Bezirkszeitung macht über dieses „Verbrechen“ eine Bildberichterstattung. Er fotografiert das Ehepaar im Supermarkt und die Jugendlichen auf dem Schulweg. Desweiteren sollen in der Zeitung auch die Bilder…

Fall 2 zum Urheberrecht

Ein Autor hat eine Biographie über den französischen Präsidenten verfasst. Den Präsident hat er dazu nicht befragt. Er möchte das Buch in Verlag geben. Der Verleger ist interessiert und bietet ihm den folgenden Verlagsvertrag an. Weitere Abreden werden nicht getroffen.…

Fall 1 zum Urheberrecht

Fallbeispiel hauptsächlich zu Werknutzungsbewilligung, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht. Das Konzerteum veranstaltet im Sommer 2010 eine „Rocknacht“. Im Rahmen der Veranstaltung spielt A mit seiner Coverband diverse Hits verschiedener Künstler (live). Dabei werden auch Musikvideos der interpretierten Originalkünstler auf einer Videoleinwand im…